Endlich geschützt
Es ist doch wirklich ärgerlich: Schon wieder muss das Auto vom Schnee befreit werden oder ist frei jeglicher Witterung ausgesetzt. Gartengeräte, die für das Grundstück gebraucht werden, haben keinen Platz.
Dem kann Abhilfe geschaffen werden. Mit einem Carport oder einem Gartenhaus gehören diese Sorgen endlich der Vergangenheit an.
Alles ist gut verstaut, dass Auto geschützt und kein Rechen liegt mehr im Freien.
Es gibt jedoch nicht nur beim Aufbau, sondern auch bei den Genehmigungen ein paar Dinge zu beachten. Einen Überblick kann ein E-Book über Baugenehmigungen geben.
Erste und gut gebündelte Informationen rund um das Thema ging es jedoch auch hier. Sie vermitteln einen Einblick und können bei der Entscheidungsfindung durchaus von großem Nutzen sein.
Beides vereint: Gartenhaus mit Carport
Bevor die Genehmigungen genauer betrachtet werden, hier ein kleiner Einblick in eine Variante, die Carport und Gartenhaus kombiniert.
Es ist ausreichend Platz für Gartenwerkzeuge und auch das Auto vorhanden. Weniger Material findet beim Bau ebenfalls Anwendung, was zu einem großen Ersparnis im Bereich der Kosten führt.
Ein Carport besteht im Großen und Ganzen aus:
- Querbalken
- Kopfbänder
- Sparren
- Mindestens vier Pfosten
Ein Anlehncarport, dass bei Konstruktionen vereint, braucht weniger Pfosten, Kopfbänder und kann auch mit weniger Sparren ausgestattet werden.
Doch wie verhält es sich nun mit den Genehmigungen, die unbedingt vor dem Bau eingeholt werden müssen, wenn sie denn vonnöten sind?
Welche Genehmigungen wichtig sind
Ein Carport gehört zu den Nebenanlagen, wenn es im baurechtlichen Sinne betrachtet wird. Beim Gartenhaus sieht es genauso aus.
Betrachten Sie sich das Gartenhaus genauer, wird Ihnen bei der Überprüfung jedoch noch mehr auffallen. Es ist nicht nur eine Nebenanlage, sondern auch eine Garage und muss in einem besonderen Blickwinkel betrachtet werden.
In Bezug auf die Genehmigungen gibt es hier von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede, die beim Bauamt in Erfahrung gebracht werden können. Das ist sehr wichtig, denn sollte der Bau ohne gesicherte rechtliche Grundlage erfolgen, kann dies hohe Strafen und den Abriss zur Folge haben.
Das Erbauen in einem Strebergarten kann nochmals andere Grundsätze haben. Es ist sehr wichtig, sich dort vorab gut zu informieren, um Nachbarschaftsstreitigkeiten oder dem Ärger mit dem Gartenverein aus dem Weg zu gehen.
Regelungen der Bundesländer
Bevor Sie einen Blick auf diese Regeln werfen, ist es wichtig zu wissen, dass Sie nur für das eigene Grundstück gelten. Ein gepachteter Garten gehört somit nicht dazu und obliegt eigenen Regeln, wie schon beschrieben.
Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg
Hier sind die Genehmigungen sehr flach gehalten und der Erbauer muss sich keine Gedanken machen. Vorausgesetzt, dass Carport ist nicht zu groß. Alles, was nicht größer als 40 m2 ist, muss nicht genehmigt werden und kann einfach auf dem Grundstück gebaut werden. Ganz gleich, an welchem Ort.
Bayern
In diesem Bundesland sind die Regeln deutlich strenger und Grundstücksbesitzer sollten genau hinschauen. Die Größe des Carports spielt hier absolut keine Rolle. Es braucht immer einen Bauantrag und die daraus folgende Genehmigung, bevor es an die Planung gehen kann. Somit ist hier das Erbauen deutlicher schwerer, als in anderen Bundesländern.
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin
Hier braucht es unter Umständen eine Genehmigung vor dem Bau. Das muss aber nicht immer der Fall sein. Ist der Carport nicht größer als 30 m2 braucht eine keinen Antrag. Sobald der neue Unterstand für das Auto größer ist, muss in jedem Fall eine Genehmigung vor dem Bau erfolgen, um Strafen aus dem Weg zu gehen.
Bremen, Hessen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Rheinlad-Pfalz
Hier sind die Regeln noch lockerer, es sei denn, Sie wünschen sich einen besonders großen Carport in Ihrem Garten. Entscheiden Sie sich für ein Modell, dass nicht größer als 50 m2 ist, müssen Sie sich um Genehmigungen keine Sorgen machen. Bei dem Wunsch nach noch mehr Platz sieht es allerdings anders aus.
Hamburg
Unterliegt der Carport den Standartmaßen, brauchen Sie in diesem Bundesland keine Genehmigung einholen. Weichen diese aber von den Normen ab, sollten Sie sich erkundigen. Wichtiger Hinweis jedoch: Es braucht immer eine Bauanzeige, ganz gleich, welche Maße der Schutz für das Auto oder andere Dinge hat.
Nordrhein-Westfalen
Jeder Carport auf dem eigenen Grundstück ist genehmigungsfrei. Dennoch braucht es etwas Grundwissen, bevor der Bau erfolgen kann. Das Bundesland besteht darauf, dass der Eingang immer an öffentlichen Straßen liegt. Auch ist es wichtig, dass dieser mindestens drei Meter von der Grenze weg liegt. Es kann ebenfalls nur empfohlen werden, in diesem Bundesland eine Bauanzeige zu beantragen.
Saarland
Hier kann der Grundstücksbesitzer bis zu 36 m2 frei bauen, ohne Genehmigungen einholen zu müssen. Sobald die Maße jedoch nur knapp überschritten werden, sieht es anders aus und eine Beantragung muss erfolgen.
Schleswig-Holstein
Hier kommt es auch auf die genaue Länge und Höhe an. Wenn die Länge beim Bau nicht mehr als 9 Meter beträgt und auch die Höhe nicht mehr als 3 Meter hat, braucht es keine Genehmigung.
Weitere Vorschriften nicht vergessen
Neben den Größen des Gebäudes selbst gibt es allerdings noch weitere Vorschriften, die in jedem Bundesland gleich sind.
Dabei geht es um folgendes:
- Grenzabstand zu öffentlichen Wegen und Nachbarn auf 3 Meter
- Maximalhöhe 3 Meter
- Genaue Maße zuvor erfragen
Wichtig ist auch zu beachten, dass es bei Carports, die direkt an das Wohngebäude angebaut werden, auch Brandschutzvorschriften beachtet werden müssen. Weiterhin kann es sein, dass bestimmte Umweltregeln eingehalten werden müssen. Es braucht somit das Einholen vieler Informationen, bevor der Bau starten kann. Doch ist dies erledigt, steht dem nichts mehr im Wege.
Wichtig ist es, immer gut informiert zu sein, denn Neuerungen gibt es ständig und ein Verpassen der aktuellen Meldungen kann zu großen Problemen führen.